Die Erfindung betrifft eine mobile Garage bzw. Fahrzeugunterstellvorrichtung, die 
auf öffentlichen Straßen transportierbar und zum Verkehr zugelassen ist. 
Sie kann an Orten abgestellt werden, an denen Kraftfahrzeuge oder Anhänger 
dauerhaft oder zeitweise abgestellt werden dürfen. 
Bekannte mobile Garagen bestehen in der Regel aus leichten Zeltkonstruktionen 
oder starren Anhängern, die lediglich als Witterungsschutz dienen und nicht 
selbst als Garage mit erweiterbarer Abstellfläche genutzt werden können. 
Darüber hinaus sind Fahrzeuge mit festgelegter Größe (z.B. 2,55 Meter 
maximaler Breite gemäß KFG) zum öffentlichen Verkehr zugelassen, während 
größere Garagen- Lagerkonstruktionen stationär genehmigungspflichtig sind. 
Eine Vorrichtung, die beides kombiniert – also verkehrstauglich und zugleich 
vergrößerbar als Garage nutzbar ist – ist bisher nicht bekannt. 
Es ist die Aufgabe der Erfindung, eine mobile Garage bereitzustellen, die im 
zusammengefahrenen Zustand als straßenzugelassenes Fahrzeug transportierbar 
ist und bei Bedarf zu einer deutlich breiteren Unterstellfläche ausgefahren 
werden kann, um ein oder mehrere Fahrzeuge witterungsgeschützt abzustellen. 
Diese Aufgabe wird durch eine mobile Garage mit den Merkmalen des Anspruchs 
1 gelöst. 
Die Garage weist bei jener Variante, welche in der Breite vergrößert werden 
kann, teleskopartig ineinandergreifende Formrohre oder Rahmenteile auf, durch 
die sich die Breite der Garage variabel einstellen lässt. 
Im Transportzustand beträgt die Gesamtbreite maximal 2, 55 Meter, während die 
Garage im Abstellzustand auf mehrere Meter Breite ausgefahren werden kann. 
Um ein müheloses Ausfahren der teleskopartig ineinandergreifenden Formrohre 
oder Rahmenteile zu ermöglichen, werden die Räder so montiert, dass sie bis zu 
90 Grad lenkbar und verriegelbar sind und zumindest ein Rad der hinteren Achse 
wird so befestigt, dass es wahlweise in Fahrtrichtung zeigt, oder wahlweise 90 
Grad zur Fahrtrichtung und bei 90 Grad oder Null Grad verriegelt werden kann. 
Um zu erreichen, dass die Überdachung mit einer Kunststoffplane der Schneelast 
standhalten kann und sowohl im transportierbaren Zustand von maximal 2,55 
Metern, als auch im ausgefahrenen Zustand von etwa 6 Metern stabil befestigt 



 
ist, wird die Kunststoffplane in der Längsrichtung -  also Fahrtrichtung der 
Mobilgarage - in Schlaufen mit runden Metallstangen verstärkt, welche bei einer 
Transportbreite von maximal 2,55 Metern eng beieinander liegen, wodurch sich 
die Abdeckfolie ähnlich einer Ziehharmonika nach oben faltet und die 
Metallstangen bei der maximalen Breite in einem solchen Abstand voneinander 
entfernt sind, dass die Folie eine entsprechende Schneelast tragen kann. 
Quer zur Fahrtrichtung wird die Folie mit Rollen und Seilen in Spannung gehalten, 
die durch Ösen der Kunststoffplane führen. 
Die Garage besteht aus einem Fahrgestell mit straßenverkehrszugelassener 
Beleuchtung, Achse und Kupplungseinrichtung und kann daher wie ein Anhänger 
bewegt werden. 
Durch die Bauart und Zulassung darf sie auch an Orten abgestellt werden, an 
denen das dauerhafte Abstellen von Kraftfahrzeugen oder Anhängern zulässig ist. 
Durch die Anschaffung dieser Mobilgarage ersparen sich Besitzer so einer 
Mobilgarage teure Mietgebühren für andere Garagen fremder 
Garageneigentümer, welche oft weit von ihrem Wohnort entfernt sind, aber 
benötigen in der Regel auch keine Baugenehmigung für das Aufstellen so einer 
Garage auf ihrem eigenen oder gemieteten Grundstück, währenddessen jedes 
dauerhaft aufgestellte Zelt einer Baugenehmigung bedarf. 
So eine Mobilgarage kann aber auch so konstruiert werden, dass sie in einer 
bestehenden Garage verstaut wird und bei Bedarf aus der Garage herausgezogen 
werden kann und dadurch die Garage nach außen hin vergrößert wird. 
Für den Transport mit einem PKW wird eine Anhängeranhängevorrichtung 
angebracht und werden die lenkbaren vorderen Räder vor der Fahrt abmontiert - 
nur die vorderen Achsen, bzw. Bremstrommeln bleiben während der Fahrt auf 
der Mobilgarage. 
Für den Transport mit höheren Geschwindigkeiten berühren nur die hinteren 
beiden Räder den Boden. 
Für die Bewegung durch eine, bzw. 2 Personen, bzw. für das Einparken werden 
die vorderen beiden lenkbaren Räder vorher an der Bremstrommel angeschraubt. 
Um für einen Transport über weitere Strecken mit höheren Geschwindigkeiten die 
Stabilität der Konstruktion zu erhöhen, können eigens für den Transport 



 
vorübergehend Verstrebungen im unteren Teil der Mobilgarage angebracht 
werden. 
Durch Verwendung unterschiedlich großer Formrohre mit besonders gleitfähigen 
Kunststoffelementen (Ultra High Molecular Weight Polyethylen) kann die Breite 
für den Transport auf öffentlichen Straßen von etwa 2 Meter bis maximal 2,55 
Metern auf die geparkte Breite mehrere Meter (vorzugsweise 6 Meter) verändert 
werden. 
Durch Montage der Steher auf dem Federbein mit dem DOM-Lager, oder 
horizontales anschweißen eines Radlagers auf das untere Radlager und 2 
Verriegelungen wird erreicht, dass die Räder 360 Grad drehbar sind, aber sowohl 
in Fahrtrichtung, also Null bzw. 180 Grad, aber auch bei 90 Grad verriegelt 
werden können, wodurch bei 90 Grad ein müheloses Herausfahren der 
teleskopartig ineinander gesteckten Formrohre erreicht werden kann. 
Um die LKW Plane auf dem Dach trotz der teleskopartig ineinander fahrenden 
unterschiedlich dicken Formrohre in Spannung zu halten, wird ein Seil mit 
Umlenkrollen, bzw eine Seilwinde verwendet. 
In einer anderen Ausführungsform werden für die Überdachung Plattenelemente 
verwendet, welche im Transportzustand übereinanderliegen und sich im 
ausgefahrenen Zustand überlappen. 
In einer bevorzugten Ausführungsform besteht das Fahrgestell aus einem 
Anhängerrahmen mit 2 starren und 2 lenkbaren Rädern, wobei ein starres Rad 
während dem Transport in Fahrtrichtung angebracht ist und während dem 
Ausziehen der Teleskopstangen 90 Grad quer zur Fahrtrichtung gedreht und 
fixiert werden kann und auch die lenkbaren Räder bei Bedarf in einer 
gewünschten Position fixiert werden können. Darauf ist eine Grundstruktur aus 
mehreren ineinander schiebbaren Formrohren montiert, die quer zur 
Fahrtrichtung verlaufen. Diese können manuell oder motorisch teleskopartig 
ausgefahren werden. 
An den Formrohren sind Seitenwände und ein Dach aus wasserfesten Materialien 
befestigt. 
Im eingefahrenen Zustand verriegelt sich die Struktur formschlüssig, sodass das 
Fahrzeug die zulässige Transportbreite nicht überschreitet. Im ausgefahrenen 



 
Zustand ergibt sich eine geschützte Abstellfläche mit mehreren Metern Breite und 
ausreichender Stabilität gegen Wind- und Schneelasten. 
Um zu verhindern, dass diese Mobilgarage gestohlen wird oder bei massiven 
Windverhältnissen weggetragen wird, besitzt diese Konstruktion auch eine 
Vorrichtung mit deren Hilfe sie an einem fest im Boden verankerten Gegenstand 
oder einem Baum, einer Straßenlaterne oder einem ähnlichen Gegenstand fixiert 
werden kann. 
Diese Garage kann sowohl als temporäre Unterstellfläche für Fahrzeuge als auch 
als mobiler Lagerraum oder transportables vermietbares Partyzelt verwendet 
werden und bei Bedarf mit einem fest fixierten Boden ausgestattet werden. 
Bei Verwendung von Rädern und Radachsen aus ausgedienten Kraftfahrzeugen 
wird einerseits eine massive Festigkeit und Belastbarkeit erzielt, aber 
andererseits werden auch wertvolle Resourcen eingespart, da die Räder und 
Radachsen sonst verschrottet worden wären. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 



 
P A T E N T A N S P R Ü C H E 
1. 
Mobile Garage mit einer Hülle, die teleskopartig ineinandergreifende 
Formrohre aufweist, und die von einer Transportstellung in eine 
Gebrauchsstellung mit vergrößerter Breite bringbar ist, und mit Rädern, die 
dazu vorgesehen sind, einen Straßentransport der Garage in der 
Transportstellung zu ermöglichen, dadurch gekennzeichnet, dass die Räder 
schwenkbar zwischen der Transportstellung und einer Entfaltungsstellung 
angeordnet sind, um die Hülle beim Übergang zwischen der 
Transportstellung und der Gebrauchsstellung zu verfahren. 
2. 
Mobile Garage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass vordere 
lenkbaren Räder vorgesehen sind, die bis zu 90 Grad lenkbar und fixierbar 
sind und dass zumindest ein hinteres Rad vorgesehen ist, das so befestigt 
ist, dass es wahlweise in Fahrtrichtung zeigt, oder wahlweise 90 Grad zur 
Fahrtrichtung, um ein müheloses Ausfahren der teleskopartig 
ineinandergreifenden Formrohre oder Rahmenteile zu ermöglichen. 
3. 
Mobile Garage nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch 
gekennzeichnet, dass die Dachhaut im transportfähigen Zustand 
ziehharmonikaartig zusammengeschoben wird und die Dachhaut im 
ausgebreiteten Zustand mit Seilen und einer Seilrolle in Spannung gehalten 
wird. 
4. 
Mobile Garage nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch 
gekennzeichnet, dass sie alle für die Zulassung zum öffentlichen 
Straßenverkehr notwendigen Auflagen erfüllt, indem sie auch eine 
Beleuchtungsanlage, Kupplungseinrichtung und beleuchtete 
Kennzeichenhalterung verfügt. 
5. 
Mobile Garage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch 
gekennzeichnet, dass sie an Orten abgestellt werden darf, an denen das 
dauerhafte oder vorübergehende Abstellen von Kraftfahrzeugen oder 
Anhängern zulässig ist. 
6. 
Mobile Garage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch 
gekennzeichnet, dass die teleskopartigen Formrohre quer zur Fahrtrichtung 
verlaufen und eine stufenlose oder rastweise Verstellung ermöglichen. 



 
7. 
Mobile Garage nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch 
gekennzeichnet, dass die Seitenwände und/oder das Dach aus 
wetterbeständigen Materialien bestehen, die mit den teleskopischen 
Formrohren verbunden sind. 
8. 
Mobile Garage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch 
gekennzeichnet, dass die teleskopische Verbreiterung manuell, elektrisch 
oder hydraulisch erfolgt. 
9. 
Mobile Garage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch 
gekennzeichnet, dass sie in einer bestehenden Garage verstaut werden 
kann und bei Bedarf aus der Garage herausgezogen werden kann, um 
dadurch die Garage nach außen hin zu vergrößern. 
10.  Mobile Garage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch 
gekennzeichnet, dass sie 2 starre und 2 lenkbare Räder und Radachsen 
besitzt, die aus ausrangierten Kraftfahrzeugen entnommen wurden, wobei 
die Räder bei Bedarf um 90 Grad gedreht und verriegelt werden können. 
11.  Mobile Garage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch 
gekennzeichnet, dass sie eine Vorrichtung besitzt, mit deren Hilfe sie an 
einem fest im Boden verankerten Gegenstand, einem Baum, einer 
Straßenlaterne oder einem ähnlichen Gegenstand fixiert werden kann, um 
zu verhindern, dass sie bei starken Windverhältnissen weggetragen wird 
oder gestohlen wird. 
12.  Mobile Garage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch 
gekennzeichnet, dass eigens für den Transport über weitere Strecken mit 
höheren Geschwindigkeiten vorübergehend Verstrebungen im unteren Teil 
der Mobilgarage angebracht werden können. 
13.  Mobile Garage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch 
gekennzeichnet, dass bei jener Variante, welche in der Breite vergrößert 
werden kann, die Dachhaut mit beweglichen Rohren so verstärkt wird, dass 
sie einer höheren Schneelast standhalten kann. 
14.  Mobile Garage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch 
gekennzeichnet, dass bei jener Variante, welche in der Breite vergrößert 
werden kann, für die Überdachung Plattenelemente verwendet werden, 



 
welche im Transportzustand übereinanderliegen und sich im ausgefahrenen 
Zustand überlappen. 
15.  Mobile Garage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch 
gekennzeichnet, dass auf der Hülle Photovoltaikpaneele angeordnet sind. 
16.  Mobile Garage nach Anspruch 15,  dadurch  gekennzeichnet, dass die 
Photovoltaikpaneele in der Transportstellung schuppenförmig übereinander 
angeordnet sind. 
 
06.11.2025 
BA/iv 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 



 
Z U S A M M E N F A S S U N G 
Die Erfindung betrifft eine mobile Garage mit einer Hülle, die teleskopartig 
ineinandergreifende Formrohre aufweist, und die von einer Transportstellung in 
eine Gebrauchsstellung mit vergrößerter Breite bringbar ist sowie mit Rädern, die 
dazu vorgesehen sind, einen Straßentransport der Garage in der 
Transportstellung zu ermöglichen wobei die Räder schwenkbar zwischen der 
Transportstellung und einer Entfaltungsstellung angeordnet sind, um die Hülle 
beim Übergang zwischen der Transportstellung und der Gebrauchsstellung zu 
verfahren. 
 
Fig.