Die Erfindung betrifft eine mobile Garage bzw. Fahrzeugunterstellvorrichtung, die 2
ist, wird die Kunststoffplane in der Längsrichtung - also Fahrtrichtung der
Mobilgarage - in Schlaufen mit runden Metallstangen verstärkt, welche bei einer
Transportbreite von maximal 2,55 Metern eng beieinander liegen, wodurch sich
die Abdeckfolie ähnlich einer Ziehharmonika nach oben faltet und die
Metallstangen bei der maximalen Breite in einem solchen Abstand voneinander
entfernt sind, dass die Folie eine entsprechende Schneelast tragen kann.
Quer zur Fahrtrichtung wird die Folie mit Rollen und Seilen in Spannung gehalten,
die durch Ösen der Kunststoffplane führen.
Die Garage besteht aus einem Fahrgestell mit straßenverkehrszugelassener
Beleuchtung, Achse und Kupplungseinrichtung und kann daher wie ein Anhänger
bewegt werden.
Durch die Bauart und Zulassung darf sie auch an Orten abgestellt werden, an
denen das dauerhafte Abstellen von Kraftfahrzeugen oder Anhängern zulässig ist.
Durch die Anschaffung dieser Mobilgarage ersparen sich Besitzer so einer
Mobilgarage teure Mietgebühren für andere Garagen fremder
Garageneigentümer, welche oft weit von ihrem Wohnort entfernt sind, aber
benötigen in der Regel auch keine Baugenehmigung für das Aufstellen so einer
Garage auf ihrem eigenen oder gemieteten Grundstück, währenddessen jedes
dauerhaft aufgestellte Zelt einer Baugenehmigung bedarf.
So eine Mobilgarage kann aber auch so konstruiert werden, dass sie in einer
bestehenden Garage verstaut wird und bei Bedarf aus der Garage herausgezogen
werden kann und dadurch die Garage nach außen hin vergrößert wird.
Für den Transport mit einem PKW wird eine Anhängeranhängevorrichtung
angebracht und werden die lenkbaren vorderen Räder vor der Fahrt abmontiert -
nur die vorderen Achsen, bzw. Bremstrommeln bleiben während der Fahrt auf
der Mobilgarage.
Für den Transport mit höheren Geschwindigkeiten berühren nur die hinteren
beiden Räder den Boden.
Für die Bewegung durch eine, bzw. 2 Personen, bzw. für das Einparken werden
die vorderen beiden lenkbaren Räder vorher an der Bremstrommel angeschraubt.
Um für einen Transport über weitere Strecken mit höheren Geschwindigkeiten die
Stabilität der Konstruktion zu erhöhen, können eigens für den Transport
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vorübergehend Verstrebungen im unteren Teil der Mobilgarage angebracht
werden.
Durch Verwendung unterschiedlich großer Formrohre mit besonders gleitfähigen
Kunststoffelementen (Ultra High Molecular Weight Polyethylen) kann die Breite
für den Transport auf öffentlichen Straßen von etwa 2 Meter bis maximal 2,55
Metern auf die geparkte Breite mehrere Meter (vorzugsweise 6 Meter) verändert
werden.
Durch Montage der Steher auf dem Federbein mit dem DOM-Lager, oder
horizontales anschweißen eines Radlagers auf das untere Radlager und 2
Verriegelungen wird erreicht, dass die Räder 360 Grad drehbar sind, aber sowohl
in Fahrtrichtung, also Null bzw. 180 Grad, aber auch bei 90 Grad verriegelt
werden können, wodurch bei 90 Grad ein müheloses Herausfahren der
teleskopartig ineinander gesteckten Formrohre erreicht werden kann.
Um die LKW Plane auf dem Dach trotz der teleskopartig ineinander fahrenden
unterschiedlich dicken Formrohre in Spannung zu halten, wird ein Seil mit
Umlenkrollen, bzw eine Seilwinde verwendet.
In einer anderen Ausführungsform werden für die Überdachung Plattenelemente
verwendet, welche im Transportzustand übereinanderliegen und sich im
ausgefahrenen Zustand überlappen.
In einer bevorzugten Ausführungsform besteht das Fahrgestell aus einem
Anhängerrahmen mit 2 starren und 2 lenkbaren Rädern, wobei ein starres Rad
während dem Transport in Fahrtrichtung angebracht ist und während dem
Ausziehen der Teleskopstangen 90 Grad quer zur Fahrtrichtung gedreht und
fixiert werden kann und auch die lenkbaren Räder bei Bedarf in einer
gewünschten Position fixiert werden können. Darauf ist eine Grundstruktur aus
mehreren ineinander schiebbaren Formrohren montiert, die quer zur
Fahrtrichtung verlaufen. Diese können manuell oder motorisch teleskopartig
ausgefahren werden.
An den Formrohren sind Seitenwände und ein Dach aus wasserfesten Materialien
befestigt.
Im eingefahrenen Zustand verriegelt sich die Struktur formschlüssig, sodass das
Fahrzeug die zulässige Transportbreite nicht überschreitet. Im ausgefahrenen
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Zustand ergibt sich eine geschützte Abstellfläche mit mehreren Metern Breite und
ausreichender Stabilität gegen Wind- und Schneelasten.
Um zu verhindern, dass diese Mobilgarage gestohlen wird oder bei massiven
Windverhältnissen weggetragen wird, besitzt diese Konstruktion auch eine
Vorrichtung mit deren Hilfe sie an einem fest im Boden verankerten Gegenstand
oder einem Baum, einer Straßenlaterne oder einem ähnlichen Gegenstand fixiert
werden kann.
Diese Garage kann sowohl als temporäre Unterstellfläche für Fahrzeuge als auch
als mobiler Lagerraum oder transportables vermietbares Partyzelt verwendet
werden und bei Bedarf mit einem fest fixierten Boden ausgestattet werden.
Bei Verwendung von Rädern und Radachsen aus ausgedienten Kraftfahrzeugen
wird einerseits eine massive Festigkeit und Belastbarkeit erzielt, aber
andererseits werden auch wertvolle Resourcen eingespart, da die Räder und
Radachsen sonst verschrottet worden wären.
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P A T E N T A N S P R Ü C H E
1.
Mobile Garage mit einer Hülle, die teleskopartig ineinandergreifende
Formrohre aufweist, und die von einer Transportstellung in eine
Gebrauchsstellung mit vergrößerter Breite bringbar ist, und mit Rädern, die
dazu vorgesehen sind, einen Straßentransport der Garage in der
Transportstellung zu ermöglichen, dadurch gekennzeichnet, dass die Räder
schwenkbar zwischen der Transportstellung und einer Entfaltungsstellung
angeordnet sind, um die Hülle beim Übergang zwischen der
Transportstellung und der Gebrauchsstellung zu verfahren.
2.
Mobile Garage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass vordere
lenkbaren Räder vorgesehen sind, die bis zu 90 Grad lenkbar und fixierbar
sind und dass zumindest ein hinteres Rad vorgesehen ist, das so befestigt
ist, dass es wahlweise in Fahrtrichtung zeigt, oder wahlweise 90 Grad zur
Fahrtrichtung, um ein müheloses Ausfahren der teleskopartig
ineinandergreifenden Formrohre oder Rahmenteile zu ermöglichen.
3.
Mobile Garage nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, dass die Dachhaut im transportfähigen Zustand
ziehharmonikaartig zusammengeschoben wird und die Dachhaut im
ausgebreiteten Zustand mit Seilen und einer Seilrolle in Spannung gehalten
wird.
4.
Mobile Garage nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, dass sie alle für die Zulassung zum öffentlichen
Straßenverkehr notwendigen Auflagen erfüllt, indem sie auch eine
Beleuchtungsanlage, Kupplungseinrichtung und beleuchtete
Kennzeichenhalterung verfügt.
5.
Mobile Garage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass sie an Orten abgestellt werden darf, an denen das
dauerhafte oder vorübergehende Abstellen von Kraftfahrzeugen oder
Anhängern zulässig ist.
6.
Mobile Garage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass die teleskopartigen Formrohre quer zur Fahrtrichtung
verlaufen und eine stufenlose oder rastweise Verstellung ermöglichen.
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7.
Mobile Garage nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass die Seitenwände und/oder das Dach aus
wetterbeständigen Materialien bestehen, die mit den teleskopischen
Formrohren verbunden sind.
8.
Mobile Garage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass die teleskopische Verbreiterung manuell, elektrisch
oder hydraulisch erfolgt.
9.
Mobile Garage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass sie in einer bestehenden Garage verstaut werden
kann und bei Bedarf aus der Garage herausgezogen werden kann, um
dadurch die Garage nach außen hin zu vergrößern.
10. Mobile Garage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass sie 2 starre und 2 lenkbare Räder und Radachsen
besitzt, die aus ausrangierten Kraftfahrzeugen entnommen wurden, wobei
die Räder bei Bedarf um 90 Grad gedreht und verriegelt werden können.
11. Mobile Garage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass sie eine Vorrichtung besitzt, mit deren Hilfe sie an
einem fest im Boden verankerten Gegenstand, einem Baum, einer
Straßenlaterne oder einem ähnlichen Gegenstand fixiert werden kann, um
zu verhindern, dass sie bei starken Windverhältnissen weggetragen wird
oder gestohlen wird.
12. Mobile Garage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass eigens für den Transport über weitere Strecken mit
höheren Geschwindigkeiten vorübergehend Verstrebungen im unteren Teil
der Mobilgarage angebracht werden können.
13. Mobile Garage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass bei jener Variante, welche in der Breite vergrößert
werden kann, die Dachhaut mit beweglichen Rohren so verstärkt wird, dass
sie einer höheren Schneelast standhalten kann.
14. Mobile Garage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass bei jener Variante, welche in der Breite vergrößert
werden kann, für die Überdachung Plattenelemente verwendet werden,
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welche im Transportzustand übereinanderliegen und sich im ausgefahrenen
Zustand überlappen.
15. Mobile Garage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass auf der Hülle Photovoltaikpaneele angeordnet sind.
16. Mobile Garage nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass die
Photovoltaikpaneele in der Transportstellung schuppenförmig übereinander
angeordnet sind.
06.11.2025
BA/iv
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Z U S A M M E N F A S S U N G
Die Erfindung betrifft eine mobile Garage mit einer Hülle, die teleskopartig
ineinandergreifende Formrohre aufweist, und die von einer Transportstellung in
eine Gebrauchsstellung mit vergrößerter Breite bringbar ist sowie mit Rädern, die
dazu vorgesehen sind, einen Straßentransport der Garage in der
Transportstellung zu ermöglichen wobei die Räder schwenkbar zwischen der
Transportstellung und einer Entfaltungsstellung angeordnet sind, um die Hülle
beim Übergang zwischen der Transportstellung und der Gebrauchsstellung zu
verfahren.
Fig.