Österreichisches Patentamt Erfinder und Anmelder: Dr. Anton Pruntsch
Adresse: Kaiserallee 54, 9201 Krumpendorf, Österreich. E Mail:
dr.pruntsch@aon.at, Tel.: 0664-4203889
Bezeichnung der Erfindung:
Mobile Garage mit variabler Breite und Straßenzulassung Technisches Gebiet
Die Erfindung betrifft eine mobile Garage bzw. Fahrzeugunterstellvorrichtung, die auf öffentlichen Straßen transportierbar und zum Verkehr zugelassen ist.
Sie kann an Orten abgestellt werden, an denen Kraftfahrzeuge oder Anhänger dauerhaft oder zeitweise abgestellt werden dürfen.
Stand der Technik
Bekannte mobile Garagen bestehen in der Regel aus leichten Zeltkonstruktionen oder starren Anhängern, die lediglich als Witterungsschutz dienen und nicht selbst als Garage mit erweiterbarer Abstellfläche genutzt werden können.
Darüber hinaus sind Fahrzeuge mit festgelegter Größe (z.B. 2,55 Meter maximaler Breite gemäß KFG) zum öffentlichen Verkehr zugelassen, während größere Garagen- Lagerkonstruktionen stationär genehmigungspflichtig sind.
Eine Vorrichtung, die
beides kombiniert – also verkehrstauglich und zugleich vergrößerbar als Garage nutzbar ist – ist bisher nicht bekannt.
Darstellung der Erfindung
Aufgabe der Erfindung
Es ist die Aufgabe der Erfindung, eine mobile Garage bereitzustellen, die im zusammengefahrenen Zustand als straßenzugelassenes Fahrzeug transportierbar ist und bei Bedarf zu einer deutlich breiteren Unterstellfläche ausgefahren werden kann, um ein oder mehrere Fahrzeuge witterungsgeschützt abzustellen.
Lösung der Aufgabe
Diese Aufgabe wird durch eine mobile Garage mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
Die Garage weist bei jener Variante, welche in der Breite vergrößert werden kann, teleskopartig ineinandergreifende Formrohre oder Rahmenteile auf, durch die sich die Breite der Garage variabel einstellen lässt.
Im Transportzustand beträgt die Gesamtbreite maximal 2, 55 Meter, während die Garage im Abstellzustand auf mehrere Meter Breite ausgefahren werden kann.
Um ein müheloses Ausfahren der teleskopartig ineinandergreifenden Formrohre oder Rahmenteile zu ermöglichen, werden die Räder so montiert, dass sie bis zu 90 Grad lenkbar und verriegelbar sind und zumindest ein Rad der hinteren Achse wird so befestigt, dass es wahlweise in Fahrtrichtung zeigt, oder wahlweise 90 Grad zur Fahrtrichtung und bei 90 Grad oder Null Grad verriegelt werden kann.
Um zu erreichen, dass die Überdachung mit einer Kunststoffplane der Schneelast standhalten kann und sowohl im transportierbaren Zustand von maximal 2,55 Metern, als auch im ausgefahrenen Zustand von etwa 6 Metern stabil befestigt ist, wird die Kunststoffplane in der Längsrichtung - also Fahrtrichtung der Mobilgarage - in Schlaufen mit runden Metallstangen verstärkt, welche bei einer Transportbreite von maximal 2,55 Metern eng beieinander liegen, wodurch sich die Abdeckfolie ähnlich einer Ziehharmonika nach oben faltet und die Metallstangen bei der maximalen Breite in einem solchen Abstand voneinander entfernt sind, dass die Folie eine entsprechende Schneelast tragen kann.
Quer zur Fahrtrichtung wird die Folie mit Rollen und Seilen in Spannung gehalten, die durch Ösen der Kunststoffplane führen.
Die Garage besteht aus einem Fahrgestell mit straßenverkehrszugelassener Beleuchtung, Achse und Kupplungseinrichtung und kann daher wie ein Anhänger bewegt werden.
Durch die Bauart und Zulassung darf sie auch an Orten abgestellt werden, an denen das dauerhafte Abstellen von Kraftfahrzeugen oder Anhängern zulässig ist.
Durch die Anschaffung dieser Mobilgarage ersparen sich Besitzer so einer Mobilgarage teure Mietgebühren für andere Garagen fremder Garageneigentümer, welche oft weit von ihrem Wohnort entfernt sind, aber benötigen in der Regel auch keine Baugenehmigung für das Aufstellen so einer Garage auf ihrem eigenen oder gemieteten Grundstück, währenddessen jedes dauerhaft aufgestellte Zelt einer Baugenehmigung bedarf.
So eine Mobilgarage kann aber auch so konstruiert werden, dass sie in einer bestehenden Garage verstaut wird und bei Bedarf aus der Garage herausgezogen werden kann und dadurch die Garage nach außen hin vergrößert wird.
Für den Transport mit einem PKW wird eine Anhängeranhängevorrichtung angebracht und werden die lenkbaren vorderen Räder vor der Fahrt abmontiert - nur die vorderen Achsen, bzw. Bremstrommeln bleiben während der Fahrt auf der Mobilgarage.
Für den Transport mit höheren Geschwindigkeiten berühren nur die hinteren beiden Räder den Boden.
Für die Bewegung durch eine, bzw. 2 Personen, bzw. für das Einparken werden die vorderen beiden lenkbaren Räder vorher an der Bremstrommel angeschraubt.
Um für einen Transport über weitere Strecken mit höheren Geschwindigkeiten die Stabilität der Konstruktion zu erhöhen, können eigens für den Transport vorübergehend Verstrebungen im unteren Teil der Mobilgarage angebracht werden.
Kurze Beschreibung oder Zeichnung

Durch Verwendung unterschiedlich großer Formrohre mit besonders gleitfähigen Kunststoffelementen (Ultra High Molecular Weight Polyethylen) kann die Breite für den Transport auf öffentlichen Straßen von etwa 2 Meter bis maximal 2,55 Metern auf die geparkte Breite mehrere Meter (vorzugsweise 6 Meter) verändert werden.

Durch Montage der Steher auf dem Federbein mit dem DOM-Lager, oder horizontales anschweissen eines Radlagers auf das untere Radlager und 2 Verriegelungen wird erreicht, dass die Räder 360 Grad drehbar sind, aber sowohl in Fahrtrichtung, also Null bzw. 180 Grad, aber auch bei 90 Grad verriegelt werden können, wodurch bei 90 Grad ein müheloses Herausfahren der teleskopartig ineinander gesteckten Formrohre erreicht werden kann.


Um die LKW Plane auf dem Dach trotz der teleskopartig ineinander fahrenden unterschiedlich dicken Formrohre in Spannung zu halten, wird ein Seil mit Umlenkrollen, bzw eine Seilwinde verwendet.
Ausführungsbeispiel
In einer bevorzugten Ausführungsform besteht das Fahrgestell aus einem Anhängerrahmen mit 2 starren und 2 lenkbaren Rädern, wobei ein starres Rad während dem Transport in Fahrtrichtung angebracht ist und während dem Ausziehen der Teleskopstangen 90 Grad quer zur Fahrtrichtung gedreht und fixiert werden kann und auch die lenkbaren Räder bei Bedarf in einer gewünschten Position fixiert werden können.
Darauf ist eine Grundstruktur aus mehreren ineinander schiebbaren Formrohren montiert, die quer zur Fahrtrichtung verlaufen.
Diese können manuell oder motorisch teleskopartig ausgefahren werden.
An den Formrohren sind Seitenwände und ein Dach aus wasserfesten Materialien befestigt.
Im eingefahrenen Zustand verriegelt sich die Struktur formschlüssig, sodass das Fahrzeug die zulässige Transportbreite nicht überschreitet.
Im ausgefahrenen Zustand ergibt sich eine geschützte Abstellfläche mit mehreren Metern Breite und ausreichender Stabilität gegen Wind- und Schneelasten.
Um zu verhindern, dass diese Mobilgarage gestohlen wird oder bei massiven Windverhältnissen weggetragen wird, besitzt diese Konstruktion auch eine Vorrichtung mit deren Hilfe sie an einem fest im Boden verankerten Gegenstand oder einem Baum, einer Straßenlaterne oder einem ähnlichen Gegenstand fixiert werden kann.
Diese Garage kann sowohl als temporäre Unterstellfläche für Fahrzeuge als auch als mobiler Lagerraum oder transportables vermietbares Partyzelt verwendet werden und bei Bedarf mit einem fest fixierten Boden ausgestattet werden.
Bei Verwendung von Rädern und Radachsen aus ausgedienten Kraftfahrzeugen wird einerseits eine massive Festigkeit und Belastbarkeit erzielt, aber andererseits werden auch wertvolle Resourcen eingespart, da die Räder und Radachsen sonst verschrottet worden wären.
Schutzansprüche
- Mobile Garage, dadurch gekennzeichnet, dass sie auf einem straßenzugelassenen Fahrgestell angeordnet ist und teleskopartig ineinandergreifende Formrohre aufweist, durch welche die Breite der Garage von maximal 2, 55 Meter im Transportzustand auf mehrere Meter im Gebrauchszustand veränderbar ist.
- Mobile Garage, dadurch gekennzeichnet, dass die vorderen lenkbaren Räder so montiert werden, dass sie bis zu 90 Grad lenkbar und fixierbar sind und zumindest ein Rad der hinteren Achse so befestigt wird, dass es wahlweise in Fahrtrichtung zeigt, oder wahlweise 90 Grad zur Fahrtrichtung, um ein müheloses Ausfahren der teleskopartig ineinandergreifenden Formrohre oder Rahmenteile zu ermöglichen.
- Mobile Garage, dadurch gekennzeichnet, dass die Dachhaut im transportfähigen Zustand ziehharmonikaartig zusammengeschoben wird und die Dachhaut im ausgebreiteten Zustand mit Seilen und einer Seilrolle in Spannung gehalten wird.
- Mobile Garage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass sie alle für die Zulassung zum öffentlichen Straßenverkehr notwendigen Auflagen erfüllt, indem sie auch eine Beleuchtungsanlage, Kupplungseinrichtung und beleuchtete Kennzeichenhalterung verfügt.
- Mobile Garage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sie an Orten abgestellt werden darf, an denen das dauerhafte oder vorübergehende Abstellen von Kraftfahrzeugen oder Anhängern zulässig ist.
- Mobile Garage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die teleskopartigen Formrohre quer zur Fahrtrichtung verlaufen und eine stufenlose oder rastweise Verstellung ermöglichen.
- Mobile Garage nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Seitenwände und/oder das Dach aus wetterbeständigen Materialien bestehen, die mit den teleskopischen Formrohren verbunden sind.
- Mobile Garage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die teleskopische Verbreiterung manuell, elektrisch oder hydraulisch erfolgt.
- Mobile Garage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sie in einer bestehenden Garage verstaut werden kann und bei Bedarf aus der Garage herausgezogen werden kann, um dadurch die Garage nach außen hin zu vergrößern.
- Mobile Garage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sie 2 starre und 2 lenkbare Räder und Radachsen besitzt, die aus ausrangierten Kraftfahrzeugen entnommen wurden, wobei die Räder bei Bedarf um 90 Grad gedreht und verriegelt werden können.
- Mobile Garage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sie eine Vorrichtung besitzt, mit deren Hilfe sie an einem fest im Boden verankerten Gegenstand, einem Baum, einer Straßenlaterne oder einem ähnlichen Gegenstand fixiert werden kann, um zu verhindern, dass sie bei starken Windverhältnissen weggetragen wird oder gestohlen wird.
- Mobile Garage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eigens für den Transport über weitere Strecken mit höheren Geschwindigkeiten vorübergehend Verstrebungen im unteren Teil der Mobilgarage angebracht werden können.
- Mobile Garage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass bei jener Variante, welche in der Breite vergrößert werden kann, die Dachhaut mit beweglichen Rohren so verstärkt wird, dass sie einer höheren Schneelast standhalten kann.
Zusammenfassung (Abstract)
Die Erfindung betrifft eine mobile Garage, die auf einem straßenzugelassenen Fahrgestell montiert ist und teleskopartig ineinandergreifende Formrohre aufweist.
Dadurch kann die Garage im Transportzustand auf eine maximale Breite von 2, 55 Meter zusammengefahren und im Gebrauchszustand auf mehrere Meter Breite ausgefahren werden.
Sie darf an Orten abgestellt werden, an denen das Abstellen von Kraftfahrzeugen oder Anhängern zulässig ist und bietet im ausgefahrenen Zustand eine vollwertige, witterungsgeschützte Unterstellfläche.